Wie der Presseberichterstattung der letzten Wochen zu entnehmen war, hat sich die Stadt Helmstedt wegen vielfacher Beschwerden veranlasst gesehen, zum 01.01.2011 den Taxen- und Mietwagenverkehr in den Fußgängerbereichen zu begrenzen. Gegenstand der Be-schwerden waren insbesondere ausufernde Leer- bzw. Abkürzungsfahrten durch die eigent-lich den Fußgängern vorbehaltene Neumärker Straße. Da Leserbriefe in der Presse und An-rufe bei der Stadt zeigen, dass es in der Öffentlichkeit offensichtlich Fehlinformationen gibt, möchte Erster Stadtrat Klaus Junglas auf diesem Wege die maßgeblichen Punkte der ge-troffenen Neuregelung nochmals im Überblick darlegen:
1. Zum 01.01.2011 wurde die bisherige Beschilderung “Taxi frei“ in den Eingangsberei-chen der Fußgängerzone entfernt. Die Taxi- und Mietwagenunternehmen haben je-doch die Möglichkeit, maximal 2 (künftig kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen, auf denen bis zu 5 Kfz-Kennzeichen vermerkt werden können, bei uns zu beantragen. Mit diesen im Original mitzuführenden Ausnahmegenehmigungen dürfen die Un-ternehmen dann wie bisher zum Aufnehmen und Absetzen von Fahrgästen die Fuß-gängerbereiche befahren. Leider hat bislang aber kein Unternehmen eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt.
2. Auf den Wällen hat es keine Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeit des Taxen- und Mietwagenverkehres gegeben. Dort ist der Taxenverkehr weiterhin durch Beschilde-rung „Taxi frei“ uneingeschränkt möglich und die Mietwagenunternehmen haben wie bisher die Möglichkeit, für Mietwagen eine unbegrenzte Anzahl an Ausnahmegeneh-migungen zu beantragen, die künftig jedoch ebenfalls kostenpflichtig sind. Letzteres ist wegen bundesweit geltender Regelungen (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) vorgeschrieben. Leider haben die Mietwagenunternehmen auch die-se Möglichkeiten bislang für das Jahr 2011 nicht in Anspruch genommen.
Hieraus wird deutlich, dass die tatsächlichen Einschränkungen für unsere Bürger sehr gering sind, sofern die Unternehmen die ihnen gebotenen Möglichkeiten ausnutzen. Hinzu kommt, dass aufgrund zahlreicher Haltemöglichkeiten direkt am Rande des Fußgängerbereiches (Collegienstr., Bötticherstr., Stobenstr./ Bauerstr., Harsleber Torstr./Juliusstr.)auch kaum längere Wegstrecken zurückgelegt werden müssen.
