Unfallgefahr auf Fußwegen

Das Radfahren auf Fußwegen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um einen kombinierten Fuß- und Radweg handelt und dieser entsprechend beschildert ist.

Erster Stadtrat Klaus Junglas weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Benutzen von Fußwegen für Radfahrer verboten ist. Ausnahmen gelten für Kinder bis zu 10 Jahren, wobei die Erziehungsberechtigten darauf hinwirken sollten, dass ihre Kinder die im Straßen-verkehr allgemein gebotene Rücksicht gegenüber Fußgängern wahren. Darüber hinaus ist das Radfahren auf Fußwegen nur dann erlaubt, wenn es sich um einen kombinierten Fuß- und Radweg handelt und dieser entsprechend beschildert ist.

Nach Auskunft des Emmerstedter Ortsbürgermeisters Hans-Jürgen Schünemann wurde in den letzten Tagen auf einem Fußweg der Hauptstraße in Emmerstedt ein Kind von einem Fahrradfahrer angefahren. Die Fahrradfahrer werden daher besonders in diesem Bereich um Beachtung der Vorschrift und Rücksichtnahme gebeten.

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