Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge behindern Verkehrsfluss

Im Einmündungsbereich vom Gröpern zur Marienstraße kommt es für Busse vermehrt zu Problemen, da dort immer wieder Fahrzeuge verbotswidrig im Haltverbot abgestellt werden.

Stadt Helmstedt kündigt verstärkte Kontrollen an

Helmstedt. Verstärkte Präsenz zeigen derzeit die Verkehrs-Überwachungskräfte der Stadt Helmstedt auf dem Gröpern im Einmündungsbereich zur Marienstraße. „Es gibt vermehrt Probleme in diesem Bereich, da dort immer wieder Fahrzeuge verbotswidrig im Haltverbot abgestellt werden“, erläutert Jens Schulze vom zuständigen städtischen Fachbereich.  

Häufig behindern diese Fahrzeuge den Verkehrsfluss und damit das ungehinderte Befahren der innerstädtischen Straßen. Auf dem Gröpern können Busse deshalb nicht ungehindert in die Marienstraße einfahren.

Ähnliche Probleme gibt es im Bereich des Kleinen Katthagen zwischen Leuckartstraße und Gröpern. „Dort stehen ebenfalls häufiger Fahrzeuge im Haltverbot und beinträchtigen den Busverkehr“, schildert Schulze seine Beobachtungen.

Die Stadt Helmstedt weist in diesem Zusammenhang alle Verkehrsteilnehmer ausdrücklich darauf hin, auf die Verkehrsbeschilderungen zu achten und sich entsprechend danach zu richten. „Wir appellieren an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer und hoffen auf deren Einsicht, da wir ansonsten eine kostenpflichtige Verwarnung aussprechen müssen“ macht Schulze abschließend deutlich.   

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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