Das Thema Tempo-30-Zonen vor Grundschulen ist in der jüngsten Vergangenheit in der Öffentlichkeit stark diskutiert worden. Einvernehmlicher Wunsch der Politik war, dass der ursprüngliche Zustand - also die Tempo-30-Zonen - wiederhergestellt wird. Seitens des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO) unter Vorsitz von Hans-Jürgen Schünemann erging deshalb ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung, der auch vom stellvertretenden Vorsitzenden Hans-Henning Viedt unterstützt wurde.
Inzwischen liegt der Stadt Helmstedt ein Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor, in dem in den Bereichen der Grundschulen Ostendorf und Friedrichstraße sowie der Wichernschule die ursprünglich vorhandenen Doppelregelungen - also Tempo-30-Zonen und Fußgängerüberwege - wieder zugelassen werden.
Manfred Krüger von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilte dazu mit: „In den Bereichen der o.a. Schulen sollten ausnahmsweise doch „Doppelregelungen“, also Tempo-30-Zonen und Fußgängerüberwege, getroffen werden. Ich halte daher eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Helmstedt für angemessen.“
„Insbesondere für die Schulwegsicherung begrüßen wir diese Entscheidung und werden die Wiedereinführung der Tempo-30-Zonen vor den genannten Schulen verkehrsbehördlich anordnen und in der 1. Juni-Woche umsetzen“, teilt Erster Stadtrat Klaus Junglas in einem Pressegespräch mit. Bei einem Ortstermin im April, an dem Vertreter der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr, der örtlichen Polizei und der Stadt Helmstedt teilgenommen hatten, kamen die Teilnehmer übereinstimmend zu der Überzeugung, dass in den oben genannten Schulbereichen aufgrund des vorhandenen Umfeldes die frühere Verkehrsregelung wieder hergestellt werden kann.
Hintergrund:
Im Mai 2003 war unter anderem im Bereich vor der Grundschule Friedrichstraße die bis dahin geltende Tempo-30-Zone aufgehoben worden. Hintergrund dieser Maßnahme war eine Weisung der damaligen Bezirksregierung Braunschweig, die diese im Rahmen einer Verkehrsschau erhoben hatte. Nach der geltenden Rechtslage sollte es grundsätzlich kein Nebeneinander von Fußgängerüberwegen und Tempo-30-Zonen geben.
