Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass neben Hundebesitzern auch Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen haben. In jüngster Vergangenheit war aufgefallen, dass das Stadtgebiet häufiger durch Pferdeäpfel verunreinigt wurde. Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt fordert von Tierhaltern, dass Verunreinigungen, insbesondere durch Kot, die durch ihre Tiere verursacht wurden, sofort zu beseitigen sind.
„Durch Tierkot verschmutzte öffentliche Verkehrsflächen hinterlassen nicht nur einen ästhetisch negativen Eindruck, sondern stellen auch eine Gesundheits- bzw. im aktuellen Fall sogar eine Unfallgefahr dar“, erläutert Erster Stadtrat Klaus Junglas. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird beim erstmaligen Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 € geahndet. Im Wiederholungsfall können noch erheblich höhere Bußgelder verhängt werden.
