Stadt Helmstedt: es gelten die zuletzt erteilten Abgabenbescheide
Nachdem im Verlauf des Jahres 2007 jeder Abgabenpflichtige mit Grundbesitz in Helmstedt mindestens zwei Abgabenbescheide für sein Grundstück erhalten hat, verzichtet die Stadt Helmstedt in diesem Jahr aus Kostengründen auf eine erneute Zusendung von Abgabenbescheiden.
Dies ist möglich, da sich für 2008 weder im Bereich der Grundsteuerhebesätze noch im Gebührenbereich Veränderungen ergeben haben. Lediglich an die Grundstückseigentümer bei denen Änderungen eingetreten sind, die noch nicht durch Bescheid in 2007 erfasst waren, wurden zum Jahresbeginn neue Abgabenbescheide versandt. Für alle anderen Grundbesitzabgabenpflichtigen gelten die zuletzt erteilten Abgabenbescheide auch für Folgejahre bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides.
Alle Abgabepflichtigen werden daher gebeten, den im letzten Bescheid ausgewiesenen Quartalsbetrag der Grundbesitzabgaben ohne weitere Aufforderung jeweils am 15. Februar, 15. Mai,
15. August und 15. November an die Stadtkasse Helmstedt zu entrichten. Für Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 GrStG gilt der 01. Juli als Zahltermin.
Aufgrund der Anhebung der Hundesteuer ab dem 01.01.2008 wurden für die im Gemeindegebiet Helmstedt lebenden und angemeldeten Hunde neue Steuerbescheide versandt. Neue Hundsteuermarken wird es erst im kommenden Jahr geben, da die im letzten Jahr ausgegebenen Marken auch für 2008 gültig sind.