Die vom Rat der Stadt Helmstedt für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 beschlossene Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen liegt
vom 23.06. bis 30.06.2008 im Rathaus, Markt 1, Zimmer 28,
während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann in der Zeit vom 01.07. bis 08.07.2008 schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass Personen aufgenommen worden sind, die gemäß § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975 in der zur Zeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder gemäß §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Der Einspruch ist bei der Stadt Helmstedt einzulegen.