Bis Freitag, 18.08.2006 wird allen in das Wählerverzeichnis der Stadt Helmstedt eingetragenen Wahlberechtigten zur Kommunalwahl am 10.09.06 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Das Wählerverzeichnis liegt zu diesem Zweck in der Zeit vom 21.08. bis 25.08.2006 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Helmstedt, Zimmer 35 (Erdgeschoss, Altbau), zur Einsichtnahme aus. Ein Einspruch muss spätestens bis Freitag, 25.08.06, 12.15 Uhr, bei der Stadt Helmstedt eingelegt werden.
Die Stadt Helmstedt richtet ab sofort im Zimmer 35 des Rathauses eine Briefwahlausgabestelle ein. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen sind der amtlichen Bekanntmachung, die in den Aushangkästen veröffentlicht wird, zu entnehmen. Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines muss glaubhaft gemacht werden. Es empfiehlt sich, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Beantragung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen den auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehenen Antragsvordruck auszufüllen, zu unterschreiben und der Stadt Helmstedt zuzuleiten. Soweit der Antrag durch die Post übersandt wird, muss dies in einem ausreichend frankierten Umschlag erfolgen. Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder durch Boten überbracht werden können. Fernmündliche Wahlscheinanträge sind unzulässig. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so besteht im Zimmer 35 die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben. Durch Aufstellung einer Wahlkabine ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.
Abschließend macht die Stadt Helmstedt noch auf zwei Besonderheiten aufmerksam: Durch einen technischen Fehler wurde in den Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten des Wahlbezirks 5 mitgeteilt, dass sie im Julianum wählen müssen. Dieses ist nicht korrekt. Das Wahllokal für den Wahlbezirk 5 wird, wie bei vorangegangenen Wahlen, in der Grundschule Friedrichstraße eingerichtet. Betroffen ist das Gebiet ab Emmerstedter Straße/Triftweg und westlich davon, einschließlich des Industriegebiets.
Die Wähler, die bislang in der Lutherschule ihr Wahlrecht ausgeübt haben, müssen nun erstmals zur Stimmabgabe in die Ostendorfschule. Die Verlegung des Wahllokals war nötig, da die Lutherschule nicht barrierefrei zugänglich ist.