Briefwahl ab 4. September möglich
Für die bevorstehende Bundestagswahl sowie die Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahl am Sonntag, 24. September, können die Wählerverzeichnisse eingesehen werden. Die Verzeichnisse liegen in der Zeit vom 4. bis 8. September im Rathaus, Markt 1, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag, 8 – 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr) aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 8. September, 12 Uhr, Einspruch bei der Stadt Helmstedt einlegen. Die Einsichtnahme erfolgt auf elektronischem Wege.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 3. September eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Ab Montag, 4. September, ist das Wahlbüro im Zimmer ME05 (Erdgeschoss Altbau) entsprechend den Öffnungszeiten des Bürgerbüros für den Briefwahlservice geöffnet. Das Büro bleibt mit Blick auf die durchzuführende Landtagswahl und eine ggf. notwendig werdende Bürgermeister-Stichwahl bis zum 13. Oktober geöffnet.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und zur Briefwahl besteht auch im Bürgerbüro Büddenstedt, Öffnungszeiten montags von 9 bis 12 Uhr und mittags von 15 bis 17 Uhr.
Weitergehende Informationen rund um die Wahlen sind über die Homepage <link http:>www.stadt-helmstedt,.de einsehbar.