Wählerverzeichnisse können eingesehen werden

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Briefwahl ab 4. September möglich 

Für die bevorstehende Bundestagswahl sowie die Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahl am Sonntag, 24. September, können die Wählerverzeichnisse eingesehen werden. Die Verzeichnisse liegen in der Zeit vom 4. bis 8. September im Rathaus, Markt 1, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag, 8 – 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr) aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 8. September, 12 Uhr, Einspruch bei der Stadt Helmstedt einlegen. Die Einsichtnahme erfolgt auf elektronischem Wege.  

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 3. September eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.  

Ab Montag, 4. September, ist das Wahlbüro im Zimmer ME05 (Erdgeschoss Altbau) entsprechend den Öffnungszeiten des Bürgerbüros für den Briefwahlservice geöffnet. Das Büro bleibt mit Blick auf die durchzuführende Landtagswahl und eine ggf. notwendig werdende Bürgermeister-Stichwahl bis zum 13. Oktober geöffnet.  

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und zur Briefwahl besteht auch im Bürgerbüro Büddenstedt, Öffnungszeiten montags von 9 bis 12 Uhr und mittags von 15 bis 17 Uhr.    

Weitergehende Informationen rund um die Wahlen sind über die Homepage <link http:>www.stadt-helmstedt,.de einsehbar.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

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Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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