Gegen die Weitergabe bestimmter persönlicher Daten aus der Einwohnermeldedatei durch die Gemeinden kann jeder Meldepflichtige Widerspruch einlegen. Wer dies möchte, kann sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erkundigen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Helmstedt nochmals auf die in der Vergangenheit bereits eingelegten Widersprüche hin, die sich gegen die Weitergabe von Alters- und Ehejubiläen richteten. Bei dieser Art von Widerspruch werden die besonderen Geburts- und Hochzeitstage auch nicht an den Bürgermeister weitergegeben. Wer möchte, dass sein Jubiläum Berücksichtigung findet, kann entweder den Widerspruch zurücknehmen oder sich persönlich im Vorzimmer des Bügermeisters melden. Von einer generellen Weitergabe der Jubiläumsdaten zur Veröffentlichung in der Presse sieht die Stadt Helmstedt auch weiterhin ab.