Weitergabe bestimmter persönlicher Daten

Gegen die Weitergabe bestimmter persönlicher Daten aus der Einwohnermeldedatei durch die Gemeinden kann jeder Meldepflichtige Widerspruch einlegen. Wer dies möchte, kann sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erkundigen.

 

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Helmstedt nochmals auf die in der Vergangenheit bereits eingelegten Widersprüche hin, die sich gegen die Weitergabe von Alters- und Ehejubiläen richteten. Bei dieser Art von Widerspruch werden die besonderen Geburts- und Hochzeitstage auch nicht an den Bürgermeister weitergegeben. Wer möchte, dass sein Jubiläum Berücksichtigung findet, kann entweder den Widerspruch zurücknehmen oder sich persönlich im Vorzimmer des Bügermeisters melden. Von einer generellen Weitergabe der Jubiläumsdaten zur Veröffentlichung in der Presse sieht die Stadt Helmstedt auch weiterhin ab.

 

Stadtverwaltung Helmstedt

E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:         05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

E-Rechnung

Leitweg-ID: 031540028028-0-29
E-Rechnung: eRechnung@stadt-helmstedt.de
USt-ID-Nr.: DE115861636

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de 
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2026 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap