Harmonie mit dem Stadtbild ist erforderlich
Helmstedt. Werbung will auffallen! Sie gehört zu einem wichtigen Element des Wirtschaftslebens und bietet für die Konsumenten Informationen und Orientierung. Für die historische Helmstedter Innenstadt gelten dabei besondere Spielregeln: Die Werbung muss in das Stadtbild passen, so dass die Fassaden nicht in den Hintergrund treten.
„Werbeanlagen zählen nach der Niedersächsischen Bauordnung oftmals zu baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen an Gebäuden“ erläutert hierzu Doris Noll vom städtischen Fachbereich Planen und Bauen.
In der Helmstedter Altstadt führt die hohe Dichte an historischen Bauobjekten häufig dazu, dass sich Werbeanlagen an oder in unmittelbarer Nähe von Kulturdenkmalen befinden und daher eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden muss. Darüber hinaus müssen in der Helmstedter Innenstadt die Anforderungen an die Gestaltungssatzung für den Helmstedter Altstadtbereich berücksichtigt werden.
„Bei der Gestaltung von Werbeanlagen steht jedoch nicht nur der Eigentümer in der Verantwortung“, führt Noll weiter aus. Auch der Entwurfsverfasser und der Unternehmer tragen dafür Verantwortung, dass der Entwurf und die Ausführung dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Das trifft auch auf Werbeanlagen zu. „Wir empfehlen allen Eigentümern und Unternehmern, die Werbeanlagen in der Innenstadt planen, sich frühzeitig von unserer Bauordnung beraten zu lassen, damit später Probleme und Kosten vermieden werden können“ ergänzt Erster Stadtrat Klaus Junglas. Für Informationen bzw. Abstimmungen ist der Fachbereich Planen und Bauen Ansprechpartner, Tel. 05351-17-5201.
Die Gestaltungssatzung kann über die Homepage der Stadt Helmstedt unter <link http:>www.stadt-helmstedt,de, Verwaltungsdienste, Formulare/Satzungen, Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich, eingesehen werden bzw. als Ausdruck im Rathaus, 2. OG Altbau, Zimmer 86, abgeholt werden.
