Wilde Müllablagerungen an Glascontainern

"Derartige wilde Müllablagerungen sind unzulässig" stellt Erster Stadtrat Klaus Junglas klar.

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass unberechtigte Müllablagerungen an Glascontainern mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden können. Oftmals werden mit Glas gefüllte Plastiktüten lediglich an den Containern abgestellt, obwohl die Glascontainer noch nicht voll sind. Darüber hinaus wird das Umfeld von Glascontainern auch häufiger als Abstellplatz für verschiedene Arten von Müll verwendet.

„Derartige wilde Müllablagerungen sind unzulässig“ stellt Erster Stadtrat Klaus Junglas klar. Verursacher erhalten eine Anzeige und müssen mit einem Bußgeld - je nach Abfallgut - mit bis zu mehreren tausend Euro rechnen.

Vorrangig wird die Überwachung im Rahmen der seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführten Doppelstreife erfolgen, die mehrmals pro Woche zu unregelmäßigen Zeiten Kontrollgänge durchführt. Durch die stärkere Verfolgung der Müllvergehen erhofft sich die Stadt Helmstedt, die Sauberkeit in der Stadt nachhaltig zu verbessern.

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