Zuständigkeit für Bundeserziehungsgeld zukünftig bei Landkreis Helmstedt

„Mit Beginn des Jahres 2007 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Erziehungsgeldes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Rechtsnachfolger der Stadt Helmstedt ist ab dem 01.01.2007 der Landkreis Helmstedt“, teilt Martina Hartmann, Pressesprecherin der Stadt Helmstedt, mit. Alle Antragsteller und Bezieher von Erziehungsgeld werden gebeten, zukünftig ihre Anträge, Änderungen und Mitteilungen zum Erziehungsgeld an den Landkreis Helmstedt, Erziehungsgeldstelle, Conringstr. 28, 38350 Helmstedt, zu richten. Die bereits bewilligten Zeiträume laufen nach der Übernahme durch den Landkreis Helmstedt unverändert weiter. Für Geburten ab 01.01.2007 gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Die Zuständigkeit liegt auch hier beim Landkreis Helmstedt. Weitere Informationen sind unter der Telefon-Nr. 05351-121-2463 erhältlich.

 

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