Gesetzliche Nacheichung 2009

Die Durchführung der örtlichen Eichtage (gesetzliche Nacheichung) durch das Eichamt Braunschweig hat in der Vergangenheit alle 2 Jahre in Helmstedt stattgefunden. Betroffen war hiervon die Stadt Helmstedt einschließlich ihrer Ortsteile Emmerstedt und Barmke. Sämtliche transportablen eichpflichtigen Geräte sollten in einem gereinigten Zustand zu einem bestimmten Termin auf dem städtischen Betriebshof angeliefert werden. Das Eichamt Braunschweig hat aus organisatorischen Gründen entschieden, ab diesem Jahr für die örtliche Nacheichung in unserer Stadt kein Eichlokal mehr einzurichten. Die Eichung findet zukünftig am Aufstellungsort der Messgeräte statt. Um Kosten zu sparen besteht für Eichpflichtige auch weiterhin die Möglichkeit Messgeräte im Eichamt Braunschweig überprüfen zu las-sen. Öffnungszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

 

Zur Beachtung:
Der Eichpflicht unterliegen Messgeräte, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Diese Messeräte müssen innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist nachgeeicht werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre, soweit die Eichordnung und hier insbesondere Anhang B keine andere Gültigkeitsdauer vorsieht (z. B. nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast von weniger als 50 Kilogramm oder Viehwaagen in land-wirtschaftlichen Betrieben: vierjährige Eichgültigkeitsdauer).


Nicht gültig geeichte eichpflichtige Messgeräte (auch solche, deren Eichung abgelaufen ist) dür-fen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr weder verwendet noch bereitgehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorschrift ist ordnungswidrig und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Alle Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten fsind ür eine rechtzeitige Eichung selbst verantwortlich.

 

Auskunft über Einzelheiten erteilt das Eichamt Braunschweig, Bienroder Weg 86, 38106 Braun-schweig, Tel.: 0531/58002-0, Fax: 0531/58002-4. Auch kann über die E-Mail-Anschrift <link>„eich-amt-braunschweig@men.niedersachsen.de“ Kontakt aufgenommen werden.

 

Stadtverwaltung Helmstedt

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