Dienststelle der Gemeindewahlleitung

Wer am Wahltag (Sonntag, den 13. September 2026) nicht persönlich an der Kommunalwahl teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, bereits jetzt Briefwahl zu beantragen.

Der Antrag kann bequem online über das Formular auf der Internetseite der Stadt Helmstedt (OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein), per E-Mail an wahlen@stadt-helmstedt.de oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

Besonders einfach ist die Beantragung über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung. Nach dem Scannen mit einem Smartphone oder Tablet öffnet sich das Online-Formular, das bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt ist. Anschließend müssen lediglich die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden.

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.

Bei einer Antragstellung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Anschrift in Helmstedt anzugeben. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, ist diese ebenfalls mitzuteilen. Etwaige abweichende Adresszusätze (z.B. abweichender Name am Briefkasten) sind in diesem Fall unbedingt anzugeben.

Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post versandt. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbehörde keinen Einfluss auf die Dauer der postalischen Zustellung hat. 

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, haben die Möglichkeit das Wählerverzeichnis einzusehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen. Die Einsichtnahme ist vom 24. bis 28. August 2026 im Bürgerbüro der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt während der Öffnungszeiten möglich.

Briefwahlbüro in der Marktpassage in der Stadt Helmstedt

Darüber hinaus wird es auch wieder die Möglichkeit geben, direkt vor Ort zu wählen. Das Briefwahlbüro öffnet in der Zeit vom 24.08.2026 bis zum 11.09.2026 in der Markpassage Helmstedt (Erdgeschoss) zu folgenden Zeiten:

Mo, Di, Mi, Do, Fr09:00 - 12:00 Uhr
Di15:00 - 17:00 Uhr
Fr, 11.09.202609:00 - 13:00 Uhr

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, 11. September 2026, 13:00 Uhr, beantragt werden. Ab Mittwoch, 9. September 2026, erfolgt der Versand der Unterlagen jedoch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.

Im Falle einer Stichwahl öffnet das Briefwahlbüro zusätzlich in der Woche vom 21.09.2026 bis 25.09.2026 zu den gleichen Öffnungszeiten. Am Freitag, den 25.09.2026, ist das Briefwahlbüro erneut bis 13:00 Uhr geöffnet.

Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählenden keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden. Alternativ kann ein gültiges Ausweisdokument zur Legitimation genutzt werden.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen telefonisch unter 05351/17-1441 oder per Mail wahlen@stadt-helmstedt.de zu erreichen.

Postlaufzeiten

Bei der Briefwahl sollte ausreichend Zeit für den Postversand eingeplant werden. Insbesondere bei einem Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland sind die längeren Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Die Stadt Helmstedt empfiehlt daher, die Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen. 

Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 13. September 2026, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Eine Abgabe des Wahlbriefes in einem Wahllokal ist nicht möglich. Für den rechtzeitigen Eingang ist die wahlberechtigte Person selbst verantwortlich.

Vollmachten und Erkrankungen

Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person sind nur mit entsprechenden Vollmachten und für maximal vier Personen möglich. Bei einer plötzlichen schweren Erkrankung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Samstag, 12. September 2026, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Wahlsonntag, 13. September 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus Helmstedt beantragt und ausgestellt werden.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de 
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2026 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap