Keine neuen Bescheide für Grundbesitzer und Hundehalter

Foto (Mario Schrader): Auch die Hundesteuer bleibt für das Jahr 2020 unverändert.

Für 2020 bleiben im Gemeindegebiet der Stadt Helmstedt die Gebührensätze für die Straßenreinigung und Kanalbenutzung vorerst unverändert. Das Gleiche gilt auch für die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie für die Hundesteuer. Aus diesem Grunde wurden zum Jahreswechsel nur an die Abgabepflichtigen Bescheide versandt, bei denen zum Jahr 2020 Veränderungen (z. b. bei den Eigentumsverhältnissen) eingetreten sind.  

 Für alle anderen Grundstückseigentümer und Hundebesitzer gelten die zuletzt zugesandten Abgabenbescheide weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides. Sie werden daher gebeten, die im letzten Bescheid mitgeteilten Quartalszahlungen zu den Zahlungsterminen (15.02., 15.05. 15.08. und 15.11. sowie 01.07. für Jahreszahler und Hundesteuer) ohne weitere Aufforderung an die Stadtkasse Helmstedt unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten, sofern diese nicht durch die Stadtkasse Helmstedt eingezogen werden  

Bei dieser Gelegenheit möchten wir alle Abgabepflichtigen bitten, Veränderungen (Anschaffung eines Hundes, Änderungen bei der versiegelten Fläche, Eigentümerwechsel usw.) der Stadt Helmstedt unter der Adresse Stadt Helmstedt, Kommunale Abgaben, Markt 1, 38350 Helmstedt mitzuteilen. Fragen und Anregungen nimmt die Verwaltung gern auch telefonisch unter 05351/17-1513 bzw. 17-1514 oder unter der E-Mail-Adresse abgaben@stadt-helmstedt.de entgegen.  

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