Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Ein Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes montiert ein Maskenpflicht-Schild im Bereich des Gröpernplatzes

Der Landkreis Helmstedt verschärft mit einer neuen Allgemeinverfügung vom 7. November zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus die Maskenpflicht. Die Anordnung gilt zunächst bis 30. November.

Nach Überschreitung des Schwellenwertes des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 gilt nun auf allen Märkten und Wochenmärkten während der Öffnungszeiten die Maskenpflicht. Die Anordnung gilt auch auf Parkplätzen des Einzelhandels.

In der Fußgängerzone im Bereich des Marktplatzes, der Neumärker Straße sowie dem Gröpernplatz und Papenberg (ohne Papenbergplatz) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann über diesen Link eingesehen werden:  <link https: bit.ly>bit.ly/3n41k3Q (*mh)

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