Regelungen in der Karwoche

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage sind neben dem grundsätzlichen Verbot der öffentlich bemerkbaren Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, Tanzveranstaltungen in der Karwoche ab Don-nerstag, 01.04.2010, 5 Uhr, bis Sonnabend, 03.04.2009, 24 Uhr, verboten. Außerdem sind am Karfreitag verboten: Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, öffentliche sportliche Veranstaltungen, alle sonstigen öf-fentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Ebenso sind Spielhallen an diesem Tag geschlos-sen zu halten.

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