Finanzielle Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben in der Stadt Helmstedt

 

Die Stadt Helmstedt stellt auch im Jahr 2008 wieder Fördermittel für die Durchführung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben zur Verfügung. Im Haushaltsplan sind dafür     40.000 € vorgesehen. Mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushalts können nun wieder Förderanträge gestellt und Förderbescheide erteilt werden. Auch mit der im Sommer 2007 vom Rat geänderten Förderrichtlinie erhalten die Bürger der Stadt Helmstedt damit nun wieder eine in der Breite bundesweit wohl ziemlich einzigartige Möglichkeit, für Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen ökologischen Verhältnisse einen finanziellen Zuschuss zu erhalten.

Das bereits 1997 mit dem Schwerpunkt zur Förderung von  Dachbegrünungen begründete Programm ist zwischenzeitlich auf die verschiedensten Bereiche ökologisch vorteilhafter Maßnahmen ausgedehnt worden. Der Schwerpunkt liegt mit mehr als 170 geförderten Objekten zwar nach wie vor im Bereich der Regenwassernutzungsanlagen, aber auch im Bereich des effizienten Energieeinsatzes oder der Nutzung alternativer Energieressourcen hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurden zwischenzeitlich für den Einbau von 15 Blockheizkraftwerken und 13 Wärmepumpen sowie für die Errichtung von 14 hocheffizienten Niedrigenergiehäusern städtische Fördermittel bereitgestellt. Auch die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf den alternativen Betrieb mit Erdgas oder Flüssiggas ist in diesem Zusammenhang zu nennen, die bereits in mehr als 70 Fällen gefördert werden konnte. Seit bestehen des Förderprogramms wurden für fast 360 Einzelmaßnahmen mehr als 440.000 € aus diesem städtischen Förderprogramm bewilligt. Da die jeweiligen Gesamtinvestitionen der bezuschussten Maßnahmen ein Mehrfaches des Förderbetrages ausgemacht haben, konnten mit dem Programm auch erhebliche wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden, die überwiegend örtlich ansässigen Betrieben zugute kamen.

Neben den bereits genannten Maßnahmen kommen beispielsweise auch Naturschutzmaßnahmen wie die Anlage von besonders wertvollen Biotopflächen, die Schaffung von Fledermausquartieren oder Sanierungsmaßnahmen an erhaltenswerten Einzelbäumen in Betracht. Das Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse und die Unterstützung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Helmstedt. Daher können auch für weitere Maßnahmen sowie für Projekt-, Vereins- oder Verbandsarbeiten, die sich an den Fördergrundsätzen orientieren, auf besonderen Beschluss des Bau-, Umwelt und Werksausschusses Fördermittel bereitgestellt werden.

Wichtig: Wer in den Genuss einer Förderung gelangen möchte sollte dringend beachten, dass vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei der Stadt Helmstedt gestellt werden muss.

Die Höhe der Zuschussbeträge ist je nach Art der Maßnahme unterschiedlich gestaffelt. In der neuen Richtlinie ist beispielsweise für die Umrüstung eines Kraftfahrzeugs auf die Alternative Flüssiggas ein Pauschalbetrag von 300 € vorgesehen und der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage wird mit bis zu 150 €/m3 Speichervolumen (max. 1.000 €) bezuschusst. Einzelheiten zum Förderprogramm können einem Faltblatt entnommen werden, das im Rathaus ausliegt. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen erhalten Sie im Fachbereich Straßen, Natur, Umwelt der Stadt Helmstedt bei Herrn Bernd Geisler (Tel.: 05351/17-3280).

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2025 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap