Die Stadt Helmstedt stellt auch im Jahr 2006 wieder Fördermittel für die Durchführung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben zur Verfügung. Im Haushaltsplan sind dafür 60.000 € vorgesehen.
Das bereits 1991 mit dem Schwerpunkt zur Förderung von Dachbegrünungen begründete Programm ist zwischenzeitlich auf die verschiedensten Bereiche ökologisch vorteilhafter Maßnahmen ausgedehnt worden. Der Schwerpunkt liegt mit über 150 geförderten Objekten zwar nach wie vor im Bereich der Regenwassernutzungsanlagen, aber auch im Bereich des effizienten Energieeinsatzes oder der Nutzung alternativer Energieressourcen hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurden zwischenzeitlich für den Einbau von 11 Blockheizkraftwerken, 10 Wärmepumpen und 7 Zentralheizungsanlagen zur Verbrennung von fester Biomasse sowie für die Errichtung von 10 hocheffizienten Niedrigenergiehäusern städtische Fördermittel bereitgestellt. Auch die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf den alternativen Betrieb mit Erdgas oder Flüssiggas ist in diesem Zusammenhang zu nennen, die bereits in 7 Fällen gefördert werden konnte. Im Gesamtzeitraum wurden für mehr als 240 Einzelmaßnahmen über 340.000 € aus diesem städtischen Förderprogramm bewilligt. Da die jeweiligen Gesamtinvestitionen der bezuschussten Maßnahmen ein Mehrfaches des Förderbetrages ausgemacht haben, konnten mit dem Programm auch erhebliche wirtschaftliche Impulse ausgelöst werden, die überwiegend örtlich ansässigen Betrieben zugute kamen.
Neben den genannten Maßnahmen kommen beispielsweise auch Naturschutzmaßnahmen wie die Anlage von besonders wertvollen Biotopflächen, die Schaffung von Fledermausquartieren, Sanierungsmaßnahmen an erhaltenswerten Einzelbäumen oder Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen für eine Förderung in Betracht. Das Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse und die Unterstützung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Helmstedt. Daher können auch für weitere Maßnahmen sowie für Projekt-, Vereins- oder Verbandsarbeiten, die sich an den Fördergrundsätzen orientieren, auf besonderen Beschluss des Umweltausschusses Fördermittel bereitgestellt werden.
Die Höhe der Zuschussbeträge ist je nach Art der Maßnahme unterschiedlich gestaffelt. Der Bau eines Passivhauses wird beispielsweise mit einem pauschalen Zuschussbetrag in Höhe von 5.000 € gefördert; der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage wird mit bis zu 250 €/m3 Speichervolumen (max. 2.000 €) bezuschusst. Einzelheiten zum Förderprogramm können einem Faltblatt entnommen werden, das im Rathaus ausliegt. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen erhalten Sie im Fachbereich Straßen, Natur, Umwelt der Stadt Helmstedt bei Herrn Bernd Geisler (Tel.: 05351/17-3280).
