Helmstedter Rat beschloss Förderrichtlinie in seiner Dezember-Sitzung
Helmstedt. Mit insgesamt 40.000 Euro bietet die Stadt Helmstedt in diesem Jahr ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, private Projekte zu realisieren, die zum Klimaschutz beitragen. Anträge auf Zuschüsse aus diesem Fördertopf können ab Montag, 8. Januar bei der Stadt beantragt werden. Bis einschließlich 30. Juni 2024 können Fördermittel beantragt werden.
Förderfähig sind unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, Straßenrandrestflächenbegrünung, das Einrichten von Nist- und Brutstätten für Vögel, Fledermäuse und Insekten sowie die Neuanlage besonders wertvoller Biotopflächen. Auch für sogenannte Balkonsolaranlagen und Mieterstromprojekte gibt es Zuwendungen aus der Stadtkasse. „Bei Vorschlägen außer der in der Förderrichtlinie genannten Maßnahmen prüft die Verwaltung individuell, ob eine Förderung möglich ist“, informiert die zuständige städtische Mitarbeiterin Sonja Groß.
Die komplette Förderrichtlinie kann über die Homepage der Stadt Helmstedt unter www.stadt-helmstedt.de eingesehen werden. In den Schaukästen der Stadt Helmstedt kann die Förderrichtlinie ebenfalls eingesehen werden.
Das Antragsformular ist über die Homepage der Stadt Helmstedt abrufbar oder kann beim Fachbereich Planen und Umwelt sowie Bauen in Papierform angefordert werden. Über die Bewilligung der beantragten Fördermaßnahme ergeht ein schriftlicher Zuwendungsbescheid.
Für Fragen steht Sonja Groß, erreichbar unter der Telefonnummer 05351 17 52 30 oder per Mail unter sonja.gross@stadt-helmstedt.de, zur Verfügung.