Wilde Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt

Im Stadtgebiet kommt es an verschiedenen Stellen zu wilden Müllablagerungen.

Stadt setzt alles daran, Verursacher zu ermitteln  

In den vergangenen Wochen hat die Stadt Helmstedt immer häufiger festgestellt, dass es im Stadtgebiet an verschiedenen Stellen zu wilden Müllablagerungen kommt. Vorrangig sind dabei einige Containerstandorte für Glas und Altkleider betroffen. „Wilde Müllablagerungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine verbotene Entsorgung“, stellt Frank Kemmer vom zuständigen städtischen Fachbereich klar.  

Glas- und Altkleidercontainer dürfen ausschließlich für den entsprechenden Zweck befüllt werden. „Wenn ein Container voll ist, dürfen Glas und Altkleider nicht daneben gestellt werden“ erläutert Kemmer. Sofern die Verursacher ermittelt werden können, werden diese bei der Abfallbehörde des Landkreises Helmstedt angezeigt und haben neben der Zahlung eines empfindlichen Bußgeldes auch die Entsorgungskosten zu übernehmen. Erfolgt die Abfuhr durch den städtischen Betriebshof, werden auch diese Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.  

Neben den Containerstandorten sind auch immer häufiger Grünanlagen, Teiche und Bachläufe von Müllablagerungen betroffen, in denen widerrechtlich Grünschnitt entsorgt wird. Zu beachten ist dabei, dass auch jeglicher Grünabfall „Müll“ ist, der ordnungsgemäß auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die grüne Tonne entsorgt werden muss. Diese organischen Abfallhaufen ersticken die natürliche Bodenvegetation, stören nachhaltig den vorhandenen Lebensraum, gefährden die Standsicherheit der Böschungen und verursachen Abflusshindernisse in den Gewässern. Grünabfälle an und in Gewässern führen zudem zu deren Überdüngung mit schwerwiegenden Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt.  

Die Stadt Helmstedt bittet daher Anlieger, die Ablagerungen von wildem Müll durch Personen in ihrem Wohnviertel bzw. in Grünanlagen bemerken, dies unverzüglich der Stadt Helmstedt zu melden. Damit soll auch ein weiteres Problem vermieden werden: Wenn wilder Müll nicht nach kurzer Zeit beseitigt wird, werden weitere Abfälle dazu gestellt.  

Darüber hinaus macht die Stadt Helmstedt darauf aufmerksam, dass Sperrmüll erst einen Tag vor der mit der Abfallbehörde des Landkreises Helmstedt vereinbarten Abholung an die Straße gestellt werden darf. Wird dieser Müll Tage vorher herausgestellt, wird eine weitere Müllablagerung von Unberechtigten an diesem Standort in Kauf genommen.  

Die Stadt Helmstedt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Ermittlung der Verursacher wilder Müllablagerungen. Für Meldungen steht die Stadt Helmstedt unter der Rufnummer 05351-17-1434 oder unter der E-mail-Adresse (ordnungsamt@stadt-helmstedt.de) bereit.

 

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Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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