Die Stadt Helmstedt unterstützt mit einer neuen Förderrichtlinie die Entwicklung und den Erhalt der Kleingartenanlagen im Stadtgebiet. Ziel ist es, Leerstände abzubauen, die Wiedervergabe ungenutzter Gartenparzellen zu erleichtern und die Attraktivität der Anlagen langfristig zu sichern.
Gefördert werden können unter anderem der Rückbau leerstehender Parzellen, die Beseitigung nicht mehr nutzbarer Gebäude, die Zusammenlegung oder Teilung von Gartenparzellen sowie die Gestaltung von Gemeinschaftsflächen und die Umsetzung sozialer Projekte. Auch Maßnahmen zur Förderung des Kleingartenwesens können berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind alle Kleingartenvereine im Stadtgebiet Helmstedt, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Bezirks- oder Landesverband. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragstellung: Das Antragsformular und weitere Informationen stehen im Downloadbereich unten auf dieser Seite zur Verfügung.
Die Stadt Helmstedt freut sich über Anträge, die dazu beitragen, die Kleingartenanlagen als attraktive Orte der Erholung, der Gemeinschaft und des Miteinanders zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten.