Tierheimbetreibervertrag angepasst

v. l.: Julia Vahldieck, Julian Diedrich und Bürgermeister Wittich Schobert freuen sich über die Anpassung des Tierheimbetreibervertrages

Win-Win-Situation für Stadt und Tierschutzverein - Niedrigere Betriebskosten 

Helmstedt. Ohne Tierheime geht nichts im Tierschutz. Sie leisten vorbildliche Arbeit für entlaufene, ausgesetzte und in Not geratene Hunde, Katzen, Kaninchen und Co. Damit übernehmen sie auch Aufgaben, die eigentlich Städte und Gemeinden leisten müssten. Der Tierschutzverein Helmstedt betreibt seit geraumer Zeit das Tierheim der Stadt Helmstedt für die Stadt Helmstedt und weitere kreisangehörige Kommunen. „Die Kommunen haben dafür bisher die Betriebskosten getragen und einen jährlichen Personalkostenzuschuss gezahlt“, erläutert die städtische Justiziarin Julia Vahldieck, die an der Anpassung der Vertragsbedingungen mit dem Tierschutzverein beteiligt war.

Durch das zuständige Veterinäramt wurden in 2025 neue Anforderungen hinsichtlich Quantität und Qualität von Personal im Tierheim gestellt, welche sich in Auflagen zur erforderlichen Einstellung von zwei ausgebildeten Tierpflegern und weiterer Personalaufstockung äußerten. Dadurch haben sich auch die Personalkosten für den Tierschutzverein seit 2025 stark erhöht. 

„Der Tierschutzverein war nach dem vollständigen Aufbrauchen seiner Rücklagen nicht mehr in der Lage, diese neuen Kosten aufzufangen. Hätten die Kosten weiterhin durch den Tierschutzverein geleistet werden müssen, hätte dies die Kündigung des bisherigen Betreibervertrages und die Rückgabe des Tierheims an die Stadt Helmstedt zur Folge gehabt“, macht Vahldieck deutlich. 

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Tierheims war daher eine dauerhafte Anpassung der Vertragsbedingungen mit dem Tierschutzverein notwendig. Die Stadt Helmstedt erstattet nun die Personalkosten des Tierschutzvereins voll, soweit der Verein Personal beschäftigt, das den Vorgaben des Veterinäramtes genügt. Alle Personalkosten, die über den geforderten Personalbedarf des Veterinäramtes hinaus anfallen, werden von der Stadt Helmstedt nicht getragen.

„Bei einem Eigenbetrieb des Tierheimes durch die Stadt Helmstedt wären höhere Personalkosten entstanden. Zudem hätte auch das gesamte Inventar kostenpflichtig übernommen bzw. neu beschafft werden müssen. Damit stellt der Betrieb des Tierheimes durch den Tierschutzverein weiterhin die wirtschaftlichere Lösung dar“, führt die städtische Justiziarin aus. 

Im Rahmen der laufenden Vertragsverhandlungen zur Änderung des Tierheimbetreibervertrages hat der Vorstand des Tierschutzvereins daneben angeboten, die Futterkosten zu tragen, da hierfür Spenden eingeworben werden können. Bisher zahlt diese Kosten die Stadt. Der Betreibervertrag wurde ebenfalls dahingehend angepasst. 

Der geänderte Vertrag wurde kürzlich durch Bürgermeister Wittich Schobert und den 1. Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Julian Diedrich, unterzeichnet. 

 

Stadtverwaltung Helmstedt

E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:         05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

E-Rechnung

Leitweg-ID: 031540028028-0-29
E-Rechnung: eRechnung@stadt-helmstedt.de
USt-ID-Nr.: DE115861636

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de 
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: bitte hier klicken

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2026 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap