Neue Hundesteuermarken erstmals vier Jahre gültig
Auch in diesem Jahr verzichtet die Stadt Helmstedt aus Kostengründen auf die Zusendung von Grundbesitzabgabenbescheiden an diejenigen Grundstückseigentümer bei denen die zu entrichtenden Abgaben gleich geblieben sind. Dies ist möglich, da weder bei der Grundsteuer noch bei den Gebühren für die Straßenreinigung und die Regenwasserbeseitigung Änderungen eingetreten sind.
Es erhalten lediglich die Grundstückseigentümer einen neuen Abgabenbescheid für 2009, bei denen sich im Laufe des Jahres 2008 Änderungen ergeben haben, die noch nicht durch einen geänderten Bescheid erfasst waren. Für alle anderen Grundbesitzabgabenpflichtigen gelten die zuletzt erteilten Abgabenbescheide auch für Folgejahre bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides.
Alle Abgabepflichtigen werden daher gebeten, den im letzten Bescheid ausgewiesenen Quartalsbetrag der Grundbesitzabgaben weiterhin jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Stadtkasse Helmstedt zu entrichten. Für Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 GrStG gilt der 01. Juli als Zahltermin.
Hundebesitzer erhalten in den ersten Januarwochen ihre Hundesteuermarken für die Jahre 2009-2012 mit ihrem Hundsteuerbescheid zugesandt. Die Stadt weist darauf hin, dass die zugesandten Hundesteuermarken erstmalig für vier Jahre gültig sind. Bei Verlust o.ä. in dieser Zeit kann man wie bisher, eine Ersatzmarke im Rathaus bekommen.
