In der Zeit vom 07.04. bis 25.04.2008 müssen die im Schuljahr 2009/2010 schulpflichtigen Kinder bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.06.2009 das 6. Lebensjahr vollenden. Für Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten die vorzeitige Aufnahme beantragen.
Die Helmstedter Grundschulen haben während des genannten Zeitraumes unterschiedliche Tage und Zeiten für die Anmeldung der Kinder vorgesehen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden von den jeweiligen Schulen in einem Schreiben über die für sie maßgeblichen Zeiten informiert.