In der Zeit vom 12.04. - 30.04.2010 müssen die im Schuljahr 2011/12 schulpflichtigen Kinder bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden. Alle Kinder, die zwischen dem 01. August 2004 und dem 31. August 2005 geboren sind, werden zum Schuljahr 2011/12 schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31. Dezember 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern angemeldet und eingeschult werden.
Die Helmstedter Grundschulen haben während des genannten Zeitraumes unterschiedliche Tage und Zeiten für die Anmeldung der Kinder vorgesehen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden von den jeweiligen Schulen in einem Schreiben über die für sie maßgeblichen Zeiten informiert.