Der Landkreis Helmstedt und die Stadt Helmstedt als zuständige Waffenbehörden teilen mit, dass Besitzer illegaler Waffen die Möglichkeit haben, diese Waffen ohne strafrechtliche Verfolgung abzugeben und sie kostenlos vernichten zu lassen und rufen daher alle Besitzer illegaler Waffen auf, von dieser einmaligen, aber zeitlich befristeten Regelung Gebrauch zu machen.
Diese im Waffengesetz ausgesprochene Amnestie endet am 31.12.09.
Aufgrund der Ereignisse von Winnenden hat der Bundestag das bestehende Waffenrecht verschärft. Ein Ziel dieser Rechtsänderung ist auch, die große Anzahl der Waffen, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, zu reduzieren, unabhängig hiervon, ob dieser Besitz legal oder illegal ist.
Illegal ist ein Waffenbesitz, wenn entweder keine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist oder die Waffe nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Der Besitz und das Führen von illegalen Waffen erfüllt bereits einen Straftatbestand und wird grundsätzlich strafrechtlich verfolgt. Der Gesetzgeber hat nun allen Besitzern illegaler Waffen die Möglichkeit eingeräumt, diese Waffen abzugeben, ohne für den bisherigen illegalen Besitz strafrechtlich belangt zu werden. Diese Amnestie endet am 31.12.2009.
Oft findet man bei z.B. Wohnungsauflösungen oder bei Erbfällen Waffen, für die eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Aus Unkenntnis heraus, auch mit dem Gefühl, diese Waffen ohnehin nicht benutzen zu wollen, wird dieser Waffenbesitz nicht angezeigt, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Dies ändert aber nichts an dem o.a. Umstand, dass hier bereits ein strafbares Handeln vorliegt.
Der Landkreis Helmstedt und die Stadt Helmstedt rufen daher alle Besitzer illegaler Waffen auf, die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zu nutzen, diese Waffen straffrei abzugeben.
Zu den „Waffen“ im Sinne des Gesetzes gehören nicht nur Schusswaffen wie Pistolen, Revolver und Gewehre, sondern auch verbotene Gegenstände wie z.B. Butterflymesser, Springmesser, Stockdegen oder Schlagringe.
Sie sollten die Waffen allerdings nicht selbst zur Stadt Helmstedt, zum Landkreis Helmstedt oder zur Polizei bringen, da diese illegalen Waffen in der Öffentlichkeit selbstverständlich auch nicht geführt werden dürfen. Vermeiden Sie daher weiteres strafbares Verhalten. Der Landkreis Helmstedt, die Stadt Helmstedt sowie die Polizei bieten Ihnen einen kostenlosen Abholservice an. Nehmen Sie diesen bitte in Anspruch; rufen Sie bei einer der obengenannten Behörden an; die Waffen werden nach zeitlicher Absprache mit Ihnen abgeholt. Zur Abholung stehen Ihnen zur Verfügung:
sämtliche Polizeidienststellen im Gebiet des Landkreis Helmstedt
Mitarbeiter des Landkreises Helmstedt unter der Tel. Nr. 05351 / 1211108
Mitarbeiter der Stadt Helmstedt unter den Tel. Nrn. 05351 / 172441 oder 172400
Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Besitz und das Führen von Munition unter die o.a. Regelungen fallen. Geben Sie daher auch Ihre Munition ab.
Ab 01.01.2010 – also nach Ablauf der Amnestie – müssen die Besitzer illegaler Waffen und Munition mit einer strengen strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Selbstverständlich haben Besitzer legaler Waffen und Munition auch die Möglichkeit, Ihre legalen Waffen und die Munition abzugeben. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass jeder Waffenbesitzer zur vorschriftsmäßigen Aufbewahrung seiner Waffen und Munition verpflichtet ist. Aufgrund neuer gesetzlicher
Regelungen hat jeder, der erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition
besitzt, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen
Maßnahmen nachzuweisen. Ein Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und
Munition sowie ein Formular zur Erklärung der Waffenaufbewahrung kann auf
den Internetseiten des Landkreises Helmstedt (<link http: www.helmstedt.de>www.helmstedt.de) und der Stadt Helmstedt(<link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
