Helmstedter Eltern werden entlastet

©karelnoppe/Fotolia

Stadt Helmstedt will erneut auf Kita-Gebühren verzichten 

Der verschärfte Corona-Lockdown ist eine Herausforderung für Familien. Seit dem 11. Januar hat das Land Niedersachsen zur Eindämmung des Corona-Virus den regulären Betrieb von Kindertagesstätten untersagt. Zumindest finanziell will die Stadt Helmstedt für die betroffenen Eltern nun eine Entlastung schaffen.  

„Die Verwaltung schlägt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt vor, dass die Entgeltpflicht in unserem Krippen- und Hortsegment entfällt, wenn die Betreuung in einem vollen Abrechnungsmonat nicht in Anspruch genommen wurde“, teilt Bürgermeister Wittich Schobert mit. Der Verwaltungsausschuss tagt am nächsten Donnerstag in Form einer Videokonferenz.  

Für Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen, soll die Entgeltpflicht fortbestehen. Dies gelte auch für Fälle, in denen der Notbetreuungsplatz innerhalb eines Monats nur tageweise in Anspruch genommen wird.   

Diese Regelungen sollen für die Zeit des vom Land für die Dauer der Corona-Pandemie angeordneten Szenario C, in dem ausschließlich eine Notbetreuung erlaubt ist, gelten. „Mit dem Beschluss wollen wir auch bei möglichen künftigen Szenarien, die eine Schließung der Krippen und Horte mit sich bringen, eine verlässliche grundsätzliche Regelung hinsichtlich der Aussetzung der Kita- und Hort-Gebühren treffen“, macht Schobert deutlich. Dieses sei wichtig, um bei möglicherweise wiederholenden Notbetreuungen im Verlauf dieses Jahr gleich Klarheit für die Eltern zu haben.  

Nach Vorschlag des Bürgermeisters soll diese Entscheidung sowohl für die eigenen städtischen Kindertagesstätten als auch für die externen Kita-Träger gelten.

Entgelte, die im Betreuungssegment der Kindergärten für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten zu leisten sind, bleiben aufgrund der geringen monatlichen Höhe und der kurzfristigen Kündbarkeit für den vollständigen Zeitraum der Schließung zahlungspflichtig.

Die Form der Gebührenerstattung an die Eltern soll zwischen dem kommunalen und den freien Trägern so abgestimmt werden, dass für beide Seiten der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich bleibt.

Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadt Helmstedt während des Lockdowns in der Pandemie für einen bestimmten Zeitraum auf die Erhebung von Kita-Gebühren verzichtet. Daher geht Bürgermeister Wittich Schobert davon aus, dass auch dieser Vorlage im Verwaltungsausschuss von den im Rat vertretenen Parteien unterstützt wird.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap