Lärmaktionsplan liegt im Entwurf öffentlich aus

Foto: K.C.-stock.adobe.com

 

Bürgerinnen und Bürger sind zur Beteiligung aufgerufen  

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung am 13. Dezember die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans (LAP) für die Stadt Helmstedt beschlossen. 2002 wurde durch das europäische Parlament die Umgebungslärmrichtlinie zur "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" beschlossen. Nach dieser sind Städte und Gemeinden verpflichtet, alle 5 Jahre die Lärmbelastung zu ermitteln und Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung in betroffenen Bereichen aufzustellen. 

Ziel dieses Lärmaktionsplanes (LAP) ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor hohen Lärmbelastungen zu schützen und eine Zunahme des Lärms zu vermeiden. „Lärmaktionspläne analysieren und bewerten die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Hauptlärmquellen, sie informieren die Bevölkerung über die Lärmsituation und erarbeiten falls nötig Maßnahmen zur Lärmreduzierung“, erläutert Christoph Genth vom zuständigen städtischen Fachbereich.  

Grundlage für die Erstellung des LAP ist die Lärmkartierung des Landes Niedersachsen für Hauptverkehrsstraßen. Bei der Erstellung eines LAP wird zwischen Aktionsplänen mit und  ohne Maßnahmen unterschieden. „Aufgrund der Auslösewerte, welche vom  niedersächsischen Umweltministeriums vorgeben sind, ist ein LAP ohne Maßnahmen für die Stadt Helmstedt ausreichend“ sagt Genth.  

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich einzubringen, indem sie sich zu Lärmsituationen äußern oder mitteilen, welche ruhigen Gebiete ihrer Meinung nach geschützt werden sollen. Der Entwurf des LAP kann vom 20. Dezember bis einschließlich 25. Januar 2019 auf der Homepage der Stadt Helmstedt oder in Papierform im Bürgerbüro der Stadt Helmstedt eingesehen werden. Während des genannten Zeitraums können Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine Beteiligung kann ebenfalls unter folgender Email-Adresse eingereicht werden: christoph.genth@stadt-helmstedt.de.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap