Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage sind neben dem grundsätzlichen Verbot der öffentlich bemerkbaren Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, Tanzveranstaltungen in der Karwoche ab Donnerstag, 05.04.2007, 5 Uhr, bis Sonnabend, 07.04.2007, 24 Uhr, verboten. Außerdem sind am Karfreitag verboten: Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, öffentliche sportliche Veranstaltungen, alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Ebenso sind Spielhallen an diesem Tag geschlossen zu halten.
