Ruhezeiten in der Stadt Helmstedt einschl. der Ortsteile

Aus gegebener Veranlassung wird auf die Einhaltung der bestehenden Ruhezeiten in der Stadt Helmstedt hingewiesen. Aufgrund der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt (SOV) vom 21.12.1989 - in der zur Zeit geltenden Fassung - sind gemäß § 7 folgende Ruhezeiten einzuhalten:


a) Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)


b) an Werktagen in den Zeiten von

 

13.00 - 15.00 Uhr (Mittagsruhe)
19.00 - 22.00 Uhr (Abendruhe) 
22.00 - 07.00 Uhr (Nachtruhe)

 

Während der o. a. Ruhezeiten sind insbesondere folgende geräuschvolle Tätigkeiten im Freien verboten:

Der Betrieb von hand- und motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen und anderes),

der Betrieb von hand- und motorbetriebenen Rasenmähern, dies gilt an Werktagen während der Abendruhe nicht für den Betrieb von Geräten, die

mit einem Schalleistungspegel von weniger als 88 dB (A), bezogen auf ein Pikowatt gekennzeichnet sind, oder

vor dem 01.08.1987 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind und mit einem Emissionswert von weniger als 60 dB (A) gekennzeichnet sind

der Betrieb sonstiger hand- und motorbetriebener Gartengeräte,

das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, auch auf offenen Balkonen oder bei geöffneten Fenstern.

 

Geräuschvolle Arbeiten oder Betätigungen land- und forstwirtschaftlicher Art sowie die unerlässlichen Tätigkeiten von Gewerbebetrieben fallen nicht unter das Verbot.


Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die genannte Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit darstellen und beim ersten Verstoß mit einer Geldbuße von mindestens 50,00 € geahndet werden. Im Wiederholungsfall können noch erheblich höhere Bußgelder verhängt werden.

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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