Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt

Am 17. Oktober wird der Seniorenbeirat für die Stadt Helmstedt mit der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gewählt. Er wird für die Dauer der gesetzlich bestimmten Wahlperiode des Rates der Stadt Helmstedt bis 31.10.2021 gewählt und besteht aus höchstens 11 Mitgliedern, von denen wenigstens 3 Mitglieder aus den Gemeindeteilen der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gewählt werden sollen.  Als Seniorinnen und Senioren gelten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat vertritt selbständig die Belange aller Helmstedter Seniorinnen und Senioren gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Helmstedt. 

Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates erfolgt durch Delegierte aus ihrer Mitte. Aufgerufen sind alle Altenkreise von ortsansässigen Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, Vereinen und solchen Organisationen, die sich regelmäßig treffen und deren Veranstaltungen von mindestens 20 Seniorinnen / Senioren besucht werden, Delegierte zu benennen. Auch Einzelpersonen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren möchten, können mit Unterstützung von mindestens 20 Seniorinnen / Senioren als Delegierte fungieren. Entsprechende Unterschriftenlisten sind bei der Stadt Helmstedt im Zimmer KU 03 (Sockelgeschoss Rathaus) vormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr erhältlich. Die Benennung der Delegierten ist nur innerhalb eines Monats zulässig. 

Als Delegierte / Delegierter kann nur tätig werden, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem halben Jahr mit 1. Wohnsitz in der Stadt Helmstedt oder der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt gemeldet ist und nicht Mitglied des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Helmstedt oder Bediensteter der Stadt Helmstedt ist und nicht unter die Einschränkungen des § 49 Abs. 2 NKomVG (Wählbarkeit) fällt.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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