Am 02.02.2012 wird der Seniorenbeirat für die Stadt Helmstedt gewählt. Er wird auf 5 Jahre gewählt und besteht aus 7 Mitgliedern. Als Seniorinnen und Senioren gelten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch Delegierte. Aufgerufen sind alle Altenkreise ortsansässige Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden und solcher Organisationen, die sich regelmäßig treffen und deren Veranstaltungen von mindestens 20 Seniorinnen / Senioren besucht werden, Delegierte zu benennen. Auch Einzelpersonen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren möchten, können mit Unterstützung von mindestens 20 Seniorinnen / Senioren als Delegierte fungieren. Entsprechende Unterschriftenlisten sind bei der Stadt Helmstedt im Zimmer 34 zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Benennung der Delegierten ist bis zum 04.11.2011 zulässig.
Als Delegierte / Delegierter kann nur tätig werden, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem halben Jahr mit 1. Wohnsitz in der Stadt Helmstedt gemeldet ist und nicht Mitglied des Rates oder eines Ausschusses der Stadt Helmstedt oder Bediensteter der Stadt Helmstedt ist und nicht unter die Einschränkungen des § 35 Abs. 2 NGO fällt.
