Mit Blick auf die anstehende Wintersaison und die für diese Woche angekündigten Schneefälle erinnert die Stadt Helmstedt an die Schneeräumpflicht.
Die Stadt weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken und denen gleichgestellte Personen die anliegenden Straßen und Wege in der Zeit von 8 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) bis 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten haben. Über Nacht auftretender Schneefall muss bereits zu Beginn der genannten Räumzeit beseitigt sein. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Chemikalien und Asche ist nicht gestattet. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei eisbildendem Regen zulässig. Gehwege sind stets auf einer Breite von 1,20 m freizuhalten. Bei Radwegen sind 0,80 m ausreichend. Gemeinsame Geh- und Radwege sind bis zu 2,00 m von Schnee und Eis zu befreien. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist am Seitenraum beziehungsweise am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,20 m breiter Weg freizuhalten. Eis und Schnee dürfen nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Geh- und Radwegen gefährden oder über das notwendige Maß hinaus behindern. Gleiches gilt für Fußgängerzonen, wo von den Anliegern 2 m breite Streifen ab der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten sind.
Wie die Stadt Helmstedt insbesondere im letzten Winter leider feststellen musste, gibt es bei diversen Eigentümern, denen im Rahmen der Straßenreinigung die vollständige Reinigung der Straßenfläche (zur Straßenfläche gehören auch die Gehwege) aufgrund der Straßenreinigungssatzung übertragen wurde, bei der Auslegung der Vorschrift Verständnisschwierigkeiten. Die Stadt Helmstedt weist diesbezüglich daher ausdrücklich darauf hin, dass diese Eigentümer ihrer Reinigungsverpflichtung insofern nachzukommen haben, dass eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte (die gegenüberliegenden Eigentümer entsprechend) durchzuführen ist, so dass eine vollständige Straßenreinigung gewährleistet ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die homepage der Stadt Helmstedt, <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de hingewiesen. Hier sind die entsprechenden Vorschriften aufgeführt und können bei Bedarf noch einmal nachgelesen werden.
