Mit Blick auf die vorherrschenden Witterungsverhältnisse erinnert die Stadt Helmstedt an die Schneeräumpflicht. Die Stadt weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken und denen gleichgestellte Personen die anliegenden Straßen und Wege in der Zeit von 8 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) bis 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten haben.
Über Nacht auftretender Schneefall muss bereits zu Beginn der genannten Räumzeit beseitigt sein. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Ver-wendung von Chemikalien und Asche ist nicht gestattet. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei eisbildendem Regen zulässig.
Gehwege sind stets auf einer Breite von 1,20 m freizuhalten. Bei Radwegen sind 0,80 m ausreichend. Gemeinsame Geh- und Radwege sind bis zu 2,00 m von Schnee und Eis zu befreien. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist am Seitenraum beziehungsweise am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,20 m breiter Weg freizuhalten.
Eis und Schnee dürfen nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Geh- und Radwegen gefährden oder über das notwendige Maß hinaus behindern. Gleiches gilt für Fußgängerzonen, wo von den Anliegern 2 m breite Streifen ab der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten sind.
„Meine Mitarbeiter haben in den vergangenen Jahren wiederholt festgestellt, dass es bei diversen Eigentümern, denen laut Straßenreinigungssatzung die vollständige Reinigung bzw. Räumung der Straßenfläche – dazu gehören auch die Gehwege - übertragen wurde, Ver-ständnisschwierigkeiten bei der Auslegung der Vorschriften gibt“ erläutert Bürgermeister Wittich Schobert.
Die Stadt Helmstedt weist diesbezüglich daher ausdrücklich darauf hin, dass diese Eigentü-mer ihrer Reinigungsverpflichtung (Räumpflicht) insofern nachzukommen haben, dass eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte (die gegenüberliegenden Eigentümer entsprechend) durchzuführen ist, so dass eine vollständige Straßenreinigung gewährleistet ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die Homepage der Stadt Helmstedt, <link http: www.stadt-helmstedt.de>www.stadt-helmstedt.de hingewiesen. Hier sind die entsprechenden Vorschriften aufgeführt und können bei Bedarf noch einmal nachgelesen werden.
Verstöße gegen die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenrei-nigung in der Stadt Helmstedt sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
