Die Stadt Helmstedt hat die Stadtquartiere „Elzwegviertel“, „Gartenstadt/Warneckenberg“ und „Büddenstedt“ seit dem 15.07.2020 als „einfache“ Sanierungsgebiete für einen Zeitraum von 10 Jahren rechtsverbindlich festgelegt.
Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in diesem Gebiet gemäß §7h und §10f Einkommenssteuergesetz steuerlich erhöht abzusetzen.
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